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Wahlarzt

Bei meinen Ordinationen handelt es sich um Wahlarztordinationen

Die Vorteile eines Wahlarztes sind geringe Wartezeiten, ausführliche und genaue medizinische Untersuchung, sowie persönliche und individuelle Betreuung und Behandlung.

Ein Wahlarzt steht im Gegensatz zu einem Kassenarzt in keinem Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen.

Medizinische Leistungspositionen werden wie bei einem Kassenarzt angeführt und aufgeschlüsselt.

Abhängig von der jeweiligen Krankenkasse werden entsprechend den Leistungspositionen ca. 80% des Kassentarifes refundiert.

Der restlichen ca. 20% sind steuerlich absetzbar. Besteht eine Zusatzversicherung mit ambulantem Arzttarif, kann die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteils durch die Pflichtversicherung außerdem noch bei der Zusatzversicherung eingereicht werden, die den Differenzbetrag zur Gänze erstattet.

Auch bei bestehenden Sportunfallversicherungen kann Ihr Privatanteil eingereicht werden.

Beachten Sie bitte, dass von den Krankenkassen kein weiterer Kostenersatz geleistet wird, wenn Sie im selben Abrechnungszeitraum bereits einen niedergelassenen Facharzt für Orthopädie und Traumatologie aufgesucht haben.

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